Impulsberatung für die Kommunen zur Nutzung von Solarenergie
Durch eine effiziente Verwendung von Energie sowie die verstärkte Versorgung mit erneuerbaren Energien können Kommunen ihre Energiekosten in den eigenen Liegenschaften deutlich senken und einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen bietet in Kooperation mit den regionalen Klimaschutzagenturen eine kostenfreie Solarberatung für niedersächsische Kommunen an.
Die Beratung
Die Impulsberatung Solar für Kommunen wird von einer anerkannten Solarfachkraft durchgeführt.
In einem etwa zweistündigen Vor-Ort-Termin mit Gebäuderundgang wird die Eignung der von der Kommune ausgewählten Gebäude für den Einsatz von Sonnenenergie (Photovoltaik oder Solarthermie) geprüft. Diese Prüfung umfasst die Bemessung der zu installierenden Leistung sowie die Rahmenbedingungen für den eventuellen Einsatz eines Speichers. Sie erhalten einen abschließenden Bericht über wirtschaftlich umsetzbare Maßnahmen, Förderprogramme und die nächsten Schritte zur Umsetzung.
Die Bedingungen
Für die beratenen Kommunen ist die Beratung im Wert von 750 Euro kostenfrei. Das ausgewählte Gebäude sollte jährliche Energiekosten von mindestens 10.000 Euro aufweisen oder das Potenzial für eine PV-Anlage von mindestens 30 kWp (>300m² Dachfläche) haben. Die Beratung darf nicht in Bezug auf eine wirtschaftliche Betätigung im Sinne von § 136 NKomVG erfolgen. Für Eigenbetriebe, Eigengesellschaften und Regiebetriebe der Kommunen kann eine Impulsberatung Solar nicht gewährt werden.
Die beratenen Kommunen erklären sich mit einer telefonischen Nachfrage sowie der elektronischen Zustellung des Beratungsberichts an die KEAN im Rahmen der Qualitätssicherung einverstanden. Sie verpflichten sich außerdem, den Beratungsbericht in einem (politischen) Entscheidungsgremium vorzustellen.
So geht’s
- Sie wählen aus der Beraterliste eine anerkannte Solarfachkraft bzw. ein Beratungsbüro aus.
- Sie reichen Ihre Interessenbekundung online ein, dabei geben Sie auch an, wer die Beratung durführen soll. Anschließend schicken Sie die Interessenbekundung als unterschriebenen Scan an die ausgewählte Solarfachkraft.
- Nach Prüfung vergibt die KEAN dann einen Auftrag an die ausgewählte Fachkraft bzw. das Beratungsbüro.
- Nach Abschluss der Beratung und Übergabe des Berichtes stellt die Fachkraft die Rechnung an die KEAN, dabei legt sie eine Kopie des Beratungsberichts vor.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung einer Impulsberatung Solar besteht nicht.