Impulsberatung für KMU – Betriebliches Mobilitätsmanagement

Ver­stopf­te Ver­kehrs­we­ge, hohe Kos­ten und Stress sind nur eini­ge der Pro­ble­me, denen sich Unter­neh­men heu­te im Bereich Mobi­li­tät stel­len müs­sen. Vom Arbeits­weg bis zur Aus­lie­fe­rung von Pro­duk­ten, nach­hal­tig gestal­te­te Mobi­li­tät führt zu Kos­ten­sen­kun­gen und för­dert nach­weis­lich Gesund­heit und Leis­tungs­fä­hig­keit der Mit­ar­bei­terinnen und Mitarbeiter.

Die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN) bietet für Unternehmen die Impulsberatung für KMU – Betriebliches Mobilitätsmanagement an – in enger Kooperation mit der Niedersachsen Allianz für Nachhaltigkeit.

Mit den Impulsberatungen sollen kleinere und mittlere niedersächsische Unternehmen (KMU) bei der Entwicklung nachhaltiger Mobilitätskonzepte unterstützt und dafür sensibilisiert werden, aktiv eigene Maßnahmen anzugehen. Betrachtet werden die Bereiche Dienstreisen, Mitarbeitermobilität, der eigene Fuhrpark sowie die Verkehrsinfrastruktur und der zur Verfügung stehende Parkraum.

Im Rahmen der Beratung erhält das Unternehmen individuelle Umsetzungsempfehlungen für eine nachhaltigere betriebliche Mobilität, die dadurch umweltfreundlicher, kosteneffizienter und attraktiver für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird. Explizit nicht Teil der Beratung ist die betriebliche Logistik. Dies umfasst z. B. den Güter- und Warenverkehr.

Für die beratenen Unternehmen ist die Beratung – im Wert von 4.000 Euro – kostenfrei, die Finanzierung erfolgt aus Landesmitteln über die KEAN. Die Anzahl der Impulsberatungen ist begrenzt. Interessierte Unternehmen wenden sich daher direkt an die KEAN und nutzen dafür den Bewerbungsbogen. Den gewünschten Mobilitätsberater können Sie in dem Beraterpool für das Betriebliche Mobilitätsmanagement suchen.

Unterstützt werden die Impulsberatungen für KMU von der Niedersachsen Allianz für Nachhaltigkeit (NAN).

Im Überblick

Kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Niedersachsen, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen, können die Transformationsberatungen nutzen:

Das Unternehmen:

  • ist Mitglied in der IHK oder HWK,
  • ist ein KMU nach Definition der Europäischen Kommission (KMU-Definition) vom 6. Mai 2003 mit Sitz in Niedersachsen,
  • hatte im vergangenen Jahr Energiekosten von mehr als 10.000 Euro,
  • hat im laufenden Steuerjahr sowie den vorangegangenen zwei Steuerjahren weniger als 199.250 Euro an De-minimis-Beihilfen erhalten oder beantragt,
  • ist mit einer telefonischen Nachfrage sowie der elektronischen Zustellung des Beratungsberichts an die KEAN im Rahmen der Qualitätssicherung einverstanden.

Die Transformationsberatung – Impuls Solar wird landesweit angeboten. Mit regionalen Partnern werden Kooperationsvereinbarungen geschlossen.

Liste der regionalen Ansprechpartner

Falls in Ihrem Landkreis noch keine regionalen Ansprechpartner genannt sind, wenden Sie sich bitte an die Klimaschutzagentur Landkreis Hildesheim gGmbH, Herrn Martin Komander Tel.: 05121/ 309 6040 info@klimaschutzagentur-hildesheim.de

Um eine kostenfreie Transformationsberatung zu erhalten, füllen Sie bitte die Interessenbekundung aus.

Sie erhalten dort Informationen zur Transformationsberatung, erklären Ihr Interesse an einer Beratung und geben eine kurze Selbsterklärung ab, die sich auf die Förderbedingungen bezieht.

Die Transformationsberatung – Impuls Solar wird von dafür qualifizierten Energieberaterinnen und -beratern durchgeführt. Diese werden von der KEAN ausgewählt und zusätzlich für die Transformationsberatungen geschult. Eine interaktive Suche im Beraterpool erleichtert Ihnen die Auswahl!

FAQ zur Impulsberatung

Nein, Mitglieder der Landwirtschaftskammer können das Impulsberatungsangebot der KEAN leider nicht in Anspruch nehmen. Die Impulsberatungen können ausschließlich von Mitgliedern der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der Handwerkskammer (HWK) genutzt werden.

Ja, wenn Ihr Unternehmen die Kriterien gemäß der KMU-Definition der Europäischen Kommission (Mai 2003) erfüllt. Wörtlich:

– Mitarbeiterzahl Ihres Unternehmens: < 250
– Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro.

Ihr Unternehmen hat einen Vorteil aus der Beratungsförderung des Landes, da Sie die Beratungsleistung kostenfrei erhalten. Aus diesem Grund ist die KEAN verpflichtet, die Impulsberatungen der Unternehmen als beihilferechtliche Tätigkeit zu betrachten. Das hat zur Konsequenz, dass die Beratungen als Förderung nach der De-minimis-Verordnung zu erfolgen hat.

Aus diesem Grund ist Ihr Unternehmen verpflichtet, der KEAN im Rahmen einer Selbsterklärung (siehe Bewerbungsbogen) zu versichern, dass das betreffende Unternehmen im laufenden Steuerjahr sowie den vorangegangenen zwei Steuerjahren weniger als 196.000 Euro an De-minimis-Beihilfen erhalten oder beantragt hat.

Die KEAN weist ausdrücklich darauf hin, dass die Einhaltung des Beihilferechts ausschließlich in der Verantwortung des beratenen Unternehmens liegt.

Der Beratungsbericht ist Teil der Beratungsleistung. Sie erhalten diesen zeitnah durch den Berater oder die Beraterin. Kontaktieren Sie das Beratungsunternehmen oder die KEAN direkt, falls es bei der Übersendung des Berichts zu Verzögerungen kommt. In der Regel sollte der Bericht spätestens 4 Wochen nach dem Beratungstermin vorliegen.

Hinweis: Die KEAN erhält im Falle der Impulsberatungen für KMU – Solar sowie Betriebliches Mobilitätsmanagement eine Kopie des Beratungsberichts. Dieser wird zur Qualitätssicherung der Beratung anonymisiert und stichprobenartig ausgewertet.

Die Impulsberatungen dürfen ausschließlich von den im Beraterpool der KEAN gelisteten Beraterinnen und Beratern durchgeführt werden. Für die Listung ist der Nachweis von Beratungserfahrung, Referenzen und Qualifikationen notwendig. Ferner erhalten die Beraterinnen bzw. Berater eine Einweisung/Schulung durch die KEAN.

• Zum Beraterpool „Impulsberatung für KMU – Solar“
• Zum Beraterpool „Impulsberatung für KMU – Energie- und Materialeffizienz“
• Zum Beraterpool „Impulsberatung für KMU – Betriebliches Mobilitätsmanagement“
• Zum Beraterpool „Impulsberatung Solar für Kommunen und gemeinnützige Organisationen“

Die Impulsberatungsangebote der KEAN sind hinsichtlich der Anzahl von Beratungen bzw. der Laufzeit des jeweiligen Impulsberatungsangebots begrenzt.

Im Fall der Impulsberatung für KMU – Betriebliches Mobilitätsmanagement ist eine Beratung innerhalb des Projektzeitraums (01.06.2021 – 31.12.2023) möglich.

Erklärfilm „mobil gewinnt“: Betriebliches Mobilitätsmanagement

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