Barrierefreiheit

Die Klimaschutzagentur Landkreis Hildesheim arbeitet daran, seine Website https://klimaschutzagentur-hildesheim.de/ mit allen Unterseiten im Einklang mit der BITV 2.0 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website entspricht derzeit nur in Teilen den Vorgaben des BITV 2.0.
Im Zuge dieser Bemühung ist im Laufe des Jahres 2020 eine komplette Umgestaltung dieses Internetauftrittes geplant, um eine umfangreiche Barrierefreiheit in naher Zukunft zu ermöglichen.
Nicht barrierefreie Inhalte
  1. Der Kontrast zwischen Text und Hintergrund reicht nicht überall aus, um das WCAG2.0 Level AA zu erfüllen.
  2. Die Reihenfolge von Überschriften-Elementen (h1, h2) entspricht nicht immer dem WCAG2.0, um von Screen-Readern zweckmäßig interpretiert werden zu können.
  3. Eingabefelder und Buttons können unzureichende Benennungen (leere Label oder leere Werte) aufweisen.
  4. Es sind „JavaScript Jump Menüs“ implementiert, die eine Navigation über Tasteneingaben in manchen Browsern erschweren können.
  5. Es wurden vereinzelt HTML-Tabellen für Layout-Zwecke verwendet, was die Interpretation der Reihenfolge von Informationen für Screen-Reader erschweren kann.
  6. Es gibt in Listen (z.B. Pressemitteilungen) benachbarte Links, die auf denselben Inhalt verweisen.
  7. Einzelne PDF-Dateien sind gegebenenfalls nicht OCR-optimiert. Aufgrund sehr großer Archiv-Bestände (zum Beispiel beim Amtsblatt und dem Kreisrecht) ist eine nachträgliche Bearbeitung der Dokumente unverhältnismäßig arbeitsaufwendig.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 24. August 2020 erstellt.
Feedback und Kontaktangaben
Wir bemühen uns, die Internetseite der Klimaschutzagentur Landkreis Hildesheim gGmbH fehler- und barrierefrei zu machen und zu halten.
Wenn Sie uns Hinweise auf Fehler oder Anregungen in Bezug auf Barrierefreiheit des Internetauftrittes geben möchten, können Sie unser Hinweisformular (s. unten) nutzen, um die Redaktion zu kontaktieren.
Wir überprüfen die von Ihnen gemeldete Seite und korrigieren den Fehler oder überprüfen, wie wir die Barriere für Sie beseitigen können.
Oder kontaktieren Sie direkt die Mitarbeitenden der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Schlichtungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.

Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:

Hier können Internetseiten gecheckt werden.

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