Barrierefreiheit
- Der Kontrast zwischen Text und Hintergrund reicht nicht überall aus, um das WCAG2.0 Level AA zu erfüllen.
- Die Reihenfolge von Überschriften-Elementen (h1, h2) entspricht nicht immer dem WCAG2.0, um von Screen-Readern zweckmäßig interpretiert werden zu können.
- Eingabefelder und Buttons können unzureichende Benennungen (leere Label oder leere Werte) aufweisen.
- Es sind „JavaScript Jump Menüs“ implementiert, die eine Navigation über Tasteneingaben in manchen Browsern erschweren können.
- Es wurden vereinzelt HTML-Tabellen für Layout-Zwecke verwendet, was die Interpretation der Reihenfolge von Informationen für Screen-Reader erschweren kann.
- Es gibt in Listen (z.B. Pressemitteilungen) benachbarte Links, die auf denselben Inhalt verweisen.
- Einzelne PDF-Dateien sind gegebenenfalls nicht OCR-optimiert. Aufgrund sehr großer Archiv-Bestände (zum Beispiel beim Amtsblatt und dem Kreisrecht) ist eine nachträgliche Bearbeitung der Dokumente unverhältnismäßig arbeitsaufwendig.
- Telefon: 05121 309 2777
- E-Mail: info@klimaschutzagentur-hildesheim.de
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.
Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:
- Telefon: 0511 120 4010
- E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de