Balkonkraftwerke:

Balkonkraftwerke oder Solarstecker Module sind kleine Photovoltaikanlagen, die auf Balkonen, Terrassen oder Dachflächen errichtet werden können. Sie können eine kostengünstige und umweltfreundliche Möglichkeit bieten, um erneuerbare Energie zu erzeugen und den eigenen Energiebedarf aus dem öffentlichen Netz zu reduzieren.

Steckersolargerät Bild

Vorläufig bewilligte Förderanträge

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Stand: 18.12.2023

Die Förderrichtlinie auf einem Blick:

  • Gegenstand der Förderung: Kauf und Installation von neuen Balkonkraftwerken an Wohnungen im Landkreis Hildesheim
  • Zeitraum: 04.07.2023 bis 31.12.2023
  • Fördervolumen: 150.000 Euro, max. 200 Euro pro Haushalt
  • Förderberechtigte:
    • Mieter*innen
    • Eigentümer*innen einer Wohnung ohne Zugriff auf die Montagemöglichkeit einer PV-Dachanlage
    • Eigentümer*innen eines Wohngebäudes ohne Möglichkeit zur Errichtung einer PV-Dachanlage

Die Bearbeitung der Förderanträge ist abgeschlossen. Bei vorliegender vorläufiger Bewilligung und nach Umsetzung der Maßnahme können Antragsteller*innen die Auszahlung der Fördermittel (Mittelanforderung) beantragen.

Dabei gilt:

Noch bis zum 31. Dezember 2024 nehmen wir Mittelanforderungen für zuvor bewilligte Förderanträge entgegen. Bitte stellen Sie dafür über den Button „Mittelanforderung“ auf dieser Seite einen vollständigen Online-Antrag.

Dafür benötigen Sie:

  • Ein Rechnungsbeleg (adressiert an den Antragsteller), aus dem das Kaufdatum, das Modell des Balkonkraftwerkes, die Wechselrichterleistung und die tatsächlich entstandenen Kosten hervorgehen.
  • Die Nummer Ihres Stromzählers.
  • Die Marktstammdatennummer der Einheit (SEE-Nummer), über welche die Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur geprüft werden kann. Die Inbetriebnahme des Balkonkraftwerkes muss im Marktstammdatenregister erkenntlich sein (das Feld „In Betrieb“ und Status der Netzbetreiberprüfung: Nicht vorgesehen“ werden angezeigt).

Bitte beachten Sie: Nach dem 31. Dezember 2024 wird die Einreichung von Mittelanforderungen nicht mehr möglich sein!

Nachfolgend finden Sie die Verlinkungen zu den Anmeldeformularen für Balkonkraftwerke der im Landkreis Hildesheim zuständigen Netzbetreiber sowie zum Marktsammdatenregister. (Stand: Juli 2023)
Eine Antragstellung ist aufgrund der Beendigung des Förderprogramms zum 31.12.2023 nicht mehr möglich. Alle Förderanträge, die bis zum 31.12. eingegangen sind, werden weiterhin bearbeitet und können weiterhin bei vorliegender Bewilligung und nach Umsetzung der Maßnahme die Auszahlung der Fördermittel (Mittelanforderung) beantragen.

Ausführliche Informationen erhalten Sie in unserem Faktenpapier „Steckersolargerät – eigener Strom vom Balkon“.

Eine Hilfestellung zur Registrierung beim Marktstammdatenregister erhalten Sie hier.

Für häufig gestellte Fragen zur Förderungsrichtlinie haben wir eine FAQ erstellt, unter dem diese Fragen beantwortet werden.

Weitere nützliche Links für die Anmeldung einer steckerfertigen PV-Anlage:

Marktstammdatenregister
avacon
EVI
ÜWL