Förderprogramm: „Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern“
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind u. a.
- Wohnungseigentümergemeinschaften
- private Vermieter
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- größere Wohnungs- bzw. Immobilienunternehmen
Wichtig:
Unternehmen werden hier nur gefördert, wenn sie im Wohnbereich aktiv sind, z. B.:
- Immobilienbesitzer
- Wohnungsunternehmen
- Vermieter von Mehrfamilienhäusern
Mieterinnen und Mieter sind nicht antragsberechtigt. Wenn Mieterinnen oder Mieter eine Lademöglichkeit wünschen, wird empfohlen, dass sie sich an ihre Vermieterinnen und Vermieter oder an die WEG wenden.
Was wird gefördert?
Vorbereitung der Stellplätze (Vorverkabelung)
Auch ohne sofortige Installation einer Ladestation wird die grundlegende Vorbereitung gefördert. Dazu gehört das Verlegen von Stromleitungen und das Einrichten von Anschlusspunkten, sodass später problemlos eine Wallbox nachgerüstet werden kann.
Anbindung an das Stromnetz
Alle Maßnahmen, die für die Stromversorgung der Ladepunkte erforderlich sind, sind förderfähig. Dazu zählen unter anderem Kabel, Stromzähler, Sicherungen, Transformatoren sowie weitere elektrische Komponenten.
Bauliche Maßnahmen
Auch notwendige Bauarbeiten werden unterstützt. Dazu gehören beispielsweise:
- Erdarbeiten
- Anpassungen an Wegen oder Stellflächen
- Wanddurchbrüche sowie Befestigungen für Kabeltrassen
Ladepunkte in Mehrparteienhäusern
Gefördert werden nicht öffentlich zugängliche, private Ladepunkte für Stellplätze innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Dazu gehören übliche Systeme wie Typ-2- oder CCS-Ladepunkte mit Leistungen zwischen 11 kW und 22 kW.
Fördervoraussetzung
Standort in Deutschland:
Das Vorhaben zur Errichtung der Ladeinfrastruktur muss innerhalb der Bundesrepublik Deutschland umgesetzt werden.
Mindestanzahl an Stellplätzen:
Pro Mehrparteienhaus müssen mindestens 6 Stellplätze einbezogen werden. Außerdem müssen mindestens 20 % aller Stellplätze des Gebäudes für E-Mobilität vorbereitet sein (mindestens vorverkabelt).
- Gebäude mit weniger als 6 Stellplätzen sind leider nicht förderfähig.
Nutzung durch Bewohner:
Die Stellplätze müssen zu Wohnungen gehören und von den Bewohnern genutzt werden.
- Öffentliche oder gewerblich genutzte Parkplätze werden nicht gefördert.
Erst Antrag, dann starten:
Mit dem Projekt darf erst begonnen werden, nachdem die Förderung bewilligt wurde.
- Schon das Unterschreiben von Verträgen (z. B. mit Firmen) vor der Bewilligung zählt als Start und kann die Förderung ausschließen. Kostenvoranschläge oder Verträge sollten daher eine auflösende Bedingung enthalten, wonach sie nur im Falle einer Förderbewilligung wirksam werden.
Mindestbetriebsdauer:
Die geförderte Ladeinfrastruktur muss mindestens 3 Jahre lang genutzt und betrieben werden.
Nutzung von erneuerbarer Energie:
Die Ladestationen sollen mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden, z.B. über einen Ökostromtarif oder eine eigene Solaranlage.
Förderhöhe:
Förderhöhe pro Stellplatz
Je nach Maßnahme gibt es folgende Zuschüsse:
- bis zu 1.300 € für reine Vorverkabelung (ohne Wallbox)
- bis zu 1.500 € für einen Ladepunkt inklusive Vorbereitung (mit Wallbox)
- bis zu 2.000 € für einen Ladepunkt mit bidirektionalem Laden
Die Gesamtförderung ergibt sich aus der Anzahl der geförderten Stellplätze.

Besonderheit bei großen Projekten (für Unternehmen mit vielen Wohnungen)
Hier gibt es ein Wettbewerbsverfahren. Gefördert werden vor allem Projekte, die möglichst viele Stellplätze elektrifizieren und die Fördergelder effizient nutzen.
Hier gilt zusätzlich:
- Es werden maximal 70 % der förderfähigen Kosten übernommen.
- Sind 70 % Ihrer Kosten niedriger als die Pauschale, bekommen Sie 70 %.
- Sind 70 % Ihrer Kosten höher als die Pauschale, bekommen Sie nur die Pauschale.
Es zählt immer der niedrigere Betrag.
Antragsstellung:
Seit dem 15. April 2026 kann man den Förderantrag online über das Portal: Antragstellung – Laden im Mehrparteienhaus stellen.
www.laden-im-mehrparteienhaus.de/antragstellung/
Unterschiede je nach Zielgruppe
Für WEG, KMU und private Eigentümer gilt:
- Anträge werden der Reihe nachbearbeitet (wer früher einreicht, hat bessere Chancen)
- Bei Bewilligung bekommt man einen festen Zuschussbetrag
- Frist: bis 10. November 2026
Für große Wohnungsunternehmen gilt:
- Die Vergabe läuft über ein Wettbewerbsverfahren
- Entscheidung erfolgt erst nach Ende des Auswahlverfahrens
- Frist: bis 15. Oktober 2026
Detaillierte Informationen zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie im FAQ-Bereich des Förderportals: FAQ & Download – Laden im Mehrparteienhaus
Ihre Ansprechpartnerin:
Anu Paudel
Tel: 0 51 21 / 309 60 48
a.paudel@klimaschutzagentur-landkreishildesheim.de
Stand: 05.2026


