E-Auto-Förderprogramm 2026 der Bundesregierung
Mit der neuen E-Auto-Förderung 2026 unterstützt die Bundesregierung Privatpersonen beim Kauf oder Leasing eines Elektroautos oder förderfähigen Plug-in-Hybrids – sozial gestaffelt und einkommensabhängig.
Förder-Check 2026: Bin ich für die E-Auto-Förderung berechtigt?
Mit diesem Entscheidungsdiagramm können Sie schnell und einfach prüfen, ob Sie die Voraussetzungen für die E-Auto-Förderung 2026 erfüllen und in welcher Höhe eine Förderung möglich ist. Der Ablauf führt Sie Schritt für Schritt durch die wichtigsten Kriterien wie Privatstatus, Fahrzeugtyp, Einkommen und Anzahl der Kinder im Haushalt. Folgen Sie einfach den Pfeilen, um Ihre individuelle Förderfähigkeit zu ermitteln.
Wer wird gefördert?
Die Förderung richtet sich ausschließlich an Privatpersonen. Förderfähig sind Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 80.000 Euro. Für jedes Kind unter 18 Jahre alt im Haushalt erhöht sich diese Einkommensgrenze um 5.000 Euro, jedoch nur für bis zu zwei Kinder. Damit kann eine vierköpfige Familie bei einem Einkommen von bis zu 90.000 Euro weiterhin förderberechtigt sein.
Was wird gefördert?
Förderfähig sind von Kauf oder Leasing:
- eines Elektroauto mit einem rein batterieelektrischen Antrieb (BEV),
- einen batterieelektrischen Antrieb mit Range-Extender (REEV)
- einen Plug-in-Hybrid-Antrieb (PHEV).
Förderkriterien:
- Förderfähig sind im Inland zugelassene Neufahrzeuge der Fahrzeugklasse M1 mit Erstzulassung ab dem 01.01.2026.
- Die Förderung ist an eine Mindesthaltedauer von 36 Monaten ab dem Zeitpunkt der Erstzulassung beim Kauf oder Leasing gebunden.
- Plug-in-Hybride (PHEV) und einen batterieelektrischen Antrieb mit Range-Extender (REEV) sind dabei nur dann förderberechtigt, wenn ihre CO₂-Emissionen 60 g CO₂/km nicht überschreiten oder sie eine elektrische Mindestreichweite von 80 Kilometern aufweisen.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderhöhe richtet sich nicht nur nach der Art des Fahrzeugs, sondern auch nach dem Einkommen sowie der Haushalts- bzw. Familiensituation. Das Förderprogramm ist sozial gestaffelt aufgebaut und besteht aus mehreren Komponenten.
Basisförderung:
- 3.000 Euro für vollelektrische Fahrzeuge
- 1.500 Euro für Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range-Extender
Einkommensabhängiger Bonus:
- ein zusätzlicher Zuschuss von 1.000 Euro bei einem jährlichen zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 60.000 Euro
- ein zusätzlicher Zuschuss von 2.000 Euro bei einem jährlichen zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 45.000 Euro
Familienzuschlag:
- 500 Euro pro Kind unter 18 Jahren
- maximal 1.000 Euro (für bis zu zwei Kindern)
→ Durch die Kombination dieser Förderbestandteile können vor allem Familien und Haushalte mit niedrigerem Einkommen eine deutlich höhere Unterstützung erhalten.
Antragstellung:
- Die Antragstellung erfolgt voraussichtlich online über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und ist bis zu zwölf Monate nach der Zulassung möglich.
- Nach aktuellem Stand soll das Antragsportal voraussichtlich ab Mai 2026 freigeschaltet werden.
- Förderung rückwirkend für E-Autos, die bereits Anfang des Jahres (ab 01.01.2026) zugelassen worden sind.
Zusätzliche Info:
- Gebraute E-Autos sind von der Förderung ausgeschlossen.
- Reine Elektrofahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen oder komplett auf Elektroantrieb umgerüstet werden, sind weiterhin von der Kfz-Steuer befreit.
Ihre Ansprechpartnerin:
Anu Paudel
Tel: 0 51 21 / 309 60 48
a.paudel@klimaschutzagentur-landkreishildesheim.de
Stand: 03.2026


